Vorsorgevollmacht

Es besteht die Möglichkeit, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass man nicht handeln kann oder will. Für diesen Fall empfiehlt es sich, eine "Vorsorgevollmacht" mit "Patientenverfügung" zu errichten.

In dieser Vorsorgevollmacht sollte man regeln, wer im Falle einer Krankheit und/oder Entscheidungsunfähigkeit für einen selbst handeln soll. Dieses sollte eine Person des Vertrauens sein, die den eigenen Willen vermitteln und umsetzen kann. Wichtig ist, dass Ärzte und Pflegepersonen von ihrer Schweigepflicht gegenüber den jeweiligen Bevollmächtigen befreit werden.


Patientenverfügung

Für den Fall, dass man nicht in der Lage ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen, kann man die Vollmacht geben, Entscheidungen darüber zu treffen, unter welchen Voraussetzungen lebensverlängernde Maßnahmen abgebrochen oder weiter durchgeführt werden sollen. Sehr wichtig ist es, daran zu denken, nicht nur Vollmacht für die Gesundheitssorge, sondern auch für die Vermögenssorge zu geben. Dieses geschieht durch die sogenannte Generalvollmacht, in der der Bevollmächtigte ermächtigt wird, alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen für den Vollmachtgeber gegenüber Behörden und Gerichten, Kranken- und Pflegeanstalten usw. abzugeben. Auf keinen Fall sollte vergessen werden, die Vollmacht auch über den Tod hinaus zu erteilen.

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